1. Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluß anerkennt.

2. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettverbot. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.

3. Der Buchmacher hat die vorliegenden Wettbestimmungen entsprechend den Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht.

4. Der Wettkunde erklärt

a) dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall ist der Buchmacher berechtigt eine Ausweisleistung zu verlangen.

b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluß keine Kenntnis zu haben, sowie

c) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen

5. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen

6. Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettanbots zustande.
Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Im Falle der Ausfolgung eines Wettscheines akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

Der Buchmacher ist berechtigt von sich aus - und zwar auch ohne, dass die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen - Schreib-, Rechen- oder Quotenfehler jederzeit - auch nach Vertragsabschluß - zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.

Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages - aus welchem Grund auch immer - weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen.

7. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.

8. Hat der Buchmacher einen Wettschein ausgefolgt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des Original-Wettscheines. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wettscheininhabers zu überprüfen.

9. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung.
Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 45 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten.
In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis vorlegt.

10. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

11. Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verwaltungszentrale des Buchmachers zuständig.

12. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:

a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B vertauschtes Heimrecht), außer die Heimmannschaft übt - aus welchen Gründen auch immer - ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.

b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten - die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können - gekennzeichnet sind, wie etwa zum Beispiel Langzeitwetten und Livewetten.
Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.

c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass:

ca) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehen Beginn des Wettereignisses liegt,
oder

cb) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.

d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne, dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen "am grünen Tisch") bleiben daher unberücksichtigt.

e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird.

13. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:

a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekannt gegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, so ferne diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).

b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup - Aufstiegswette) vereinbart.

c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

14. Bei "toten Rennen" (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von "toten Rennen" die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt.

15. Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht ("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.

16. Werden mehrere Wettereignisse kombiniert ("Kombinationswette") gilt folgendes

a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 12 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 12 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet; das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.

b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 12 c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 12 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.

c) Erfolgt der Vertragsabschluß erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 12 b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 12 b sinngemäß.

17. Diese vom Österreichischen Buchmacherverband beschlossenen Wettbestimmungen treten am 25.11.2005 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen vom Verband herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.


Ergänzende Bestimmungen:

1. Die Ergänzenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen.

2. Der Wettkunde erklärt mit Abschluss einer Wette ausdrücklich, die Hinweise auf der Homepage, die Rechtlichen Bestimmungen und diese Ergänzenden Bestimmungen vollständig gelesen, anerkannt und verstanden zu haben.

3. Der Wettkunde erklärt mit Abschluss der Wette, dass der Wettabschluss am Ort, an dem er seine Wette in das Internet eingibt, nicht verboten ist und dass er sich über die, für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert hat. Betstation GmbH haftet nicht für jegliche Nachteile, die dem Wetter durch die Missachtung gesetzlicher Verbote des Landes, in dem er die Wette in das Internet eingibt, entstehen.

4. Für Wetten, die via Internet zwischen dem Wettkunden und Betstation GmbH abgeschlossen werden, sind die vom Kunden angegebenen Codes (Username und Passwort) verpflichtend zu verwenden. Für Missbrauch und Verwendung durch unbefugte Personen eines Wettkontos via Internet bei Angabe des Benutzernamens und des Passwortes übernimmt der Buchmacher keine Haftung. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Username und Passwort vertraulich zu behandeln sind, da alle Kontobewegungen unter Nennung dieser Codes auf Rechnung des Wettkunden gehen.

5. Betstation GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch verzögerte, fehlerhafte oder nicht zustande gekommener Datenübertragung im Internet eintreten.

6. Für das gültige Zustandekommen einer Wette über Internet ist ein Guthaben auf dem Wettkonto Voraussetzung, das zumindest der Höhe des Wetteinsatzes entspricht. Wetten werden nur akzeptiert, wenn der gesamte Wetteinsatz rechtzeitig vor Beginn des sportlichen Ereignisses, das der Wette zugrunde liegt, auf dem jeweiligen Kundenkonto von Betstation GmbH gutgeschrieben ist.

7. Die Wette erlangt Gültigkeit, sobald eine entsprechende Bestätigung erhalten und der Einsatz vom Wettkonto abgebucht wurde.

8. Betstation GmbH ist berechtigt, offensichtliche, auf Irrtum beruhende Fehler am Kundenkonto, richtig zustellen.

9. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die mit ihm geführten Telefonate auf Band aufgezeichnet und aufbewahrt werden können und stimmt des Weiteren der Übermittlung von Werbematerial durch Betstation GmbH via Email, Fax oder auf dem Postweg zu.

10. Quotenblätter werden nicht gesondert zugestellt und sind vom Wettkunden auf der Website von Betstation GmbH einsehbar. Bitte beachten Sie, dass die Quotenangaben, die Sie dort finden ohne Gewähr sind.

11. Betstation GmbH kann jedem das Eröffnen eines Wettkontos ohne Angabe von Gründen verweigern.

12. Der Wettkunde erklärt, dass die bei der Registrierung von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind und stimmt zu, dass diese Daten ausschließlich im Rahmen des Wettbetriebes gespeichert und weiterverarbeitet werden.

13. Bei amerikanischen Sportarten (MLB, NBA, NFL, NHL) gelten Verschiebungen von mehr als 12 Stunden als Spielabsagen. Diese Spiele werden mit der Quote 1,00 gewertet.

14. Erster Ausfall: Fallen mehrere Fahrer zu gleichen Zeit aus (z.B. Kollision), erfolgt eine Quotenteilung. Bei einer Startkollision gelten nur diejenigen Fahrer als ausgeschieden, die am Neustart nicht mehr teilnehmen.

Ausfall: Es gilt derjenige Fahrer als ausgefallen, welcher weniger als 90 % der gesamten Renndistanz zurückgelegt hat.

Kein Ausfall: Es gilt derjenige Fahrer als nicht ausgefallen, welcher mehr als 90 % der gesamten Renndistanz zurückgelegt hat.

15. Head-to-Head Wetten: Fallen beide Starter einer Head-to-Head Wette aus, so wird der Einsatz rückerstattet.

16. Bei Auszahlungen vom Kundenkonto, denen nur die Einzahlung voraus gegangen ist und keine Wette abgeschlossen wurde, müssen wir dem Kunden die vollen Überweisungskosten sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren verrechnen.

17. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kundendaten die Buchungen und abgeschlossene Wetten betreffen in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten gelöscht werden. Deshalb empfiehlt Betstation GmbH dem Wettkunden diese Daten regelmäßig auszudrucken und aufzubewahren.

18. Jegliche Korrespondenz mit Betstation GmbH kann in Deutsch und Englisch geführt werden.